Arbeitnehmerdatenschutz in IT-Entwicklungsprojekten: datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Entwicklung und Einfhrung von Personalinformationssystemen

· Jus Novum Kitabu cha 17 · Diplomica Verlag
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Personalabteilungen in Unternehmen nutzen heute leistungsfähige IT-Systeme in nahezu jedem Tätigkeitsgebiet des Personalmanagements. Ihr Einsatzbereich beginnt bei der Bewerberauswahl und reicht bis hin zur betrieblichen Ruhegeldversorgung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Solche Personalinformationssysteme befassen sich überwiegend mit Daten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Beschäftigten in Beziehung stehen. Der Umgang mit diesen Daten ermöglicht dem Arbeitgeber ein erhebliches Maß an Leistungs- und Verhaltenskontrolle seiner Mitarbeiter und berührt mithin die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zum Schutz der Arbeitnehmerdaten dienen die Datenschutzgesetze sowie auf kollektivrechtlicher Ebene das Betriebsverfassungsgesetz. Die Einhaltung der Datenschutzgesetze wird durch die Landesaufsichtsbehörden gewährleistet und ein Verstoß mit Bußgeldern sanktioniert. Dem Betriebsrat des Unternehmens stehen bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte unter Umständen Unterlassungsansprüche zu, mit denen er die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitgebers verhindern kann. Diese Studie ist ein Leitfaden, der den für die Entwicklung und Einführung von Personalinformationssystemen Verantwortlichen im Unternehmen das erforderliche datenschutzrechtliche Wissen vermittelt, spezifische Hinweise gibt und das Augenmerk für datenschutzrelevante Sicherheitslücken und Bedrohungen durch den Einsatz des Systems schult. Anhand eines an die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte angepassten Phasenmodells werden die für jede Phase (Planung, Analyse, Konzeption, Realisierung, Einführung und Nutzung) typischen Fragestellungen, die bei der Entwicklung und Einführung eines Personalinformationssystems auftreten, untersucht und beispielhaft Lösungen aufgezeigt. Es werden zum einen datenschutzrechtliche Themen des Entwicklungs- und Einführungsprozesses als solches untersucht und zum anderen werden die Vorgaben geprüft, denen das Anwendungssystem am Ende seiner Entwicklung nach den

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Ulrike Liss wurde 1975 in Berlin geboren. Zunachst studierte sie Rechtswissenschaften an der FU Berlin und schloss daran einen Masterstudiengang in Australien mit dem Schwerpunkt IT-Recht an. Nach ihrem Referendariat begann sie in einem Softwareunternehmen zu arbeiten. Als Wissensarchitektin ist sie in dem Unternehmen fur die juristischen und betriebswirtschaftlichen Inhalte der Software verantwortlich. Das im Rahmen ihrer beruflichen Tatigkeit angeeignete praktische Wissen untermauerte und erweiterte sie schliesslich durch ein Fernstudium der Wirtschaftsinformatik, welches sie im Juni 2010 erfolgreich abschloss. Als Expertin auf beiden Fachgebieten ist es ein besonderes Interesse von Frau Liss solche Themen zu untersuchen, die eine Schnittstelle sowohl zum Recht als auch zur IT aufweisen. Aus diesem Grund widmet sie sich in dem vorliegenden Buch den datenschutzrechtlichen Themenstellungen, die im Rahmen der Softwareentwicklung relevant sein konnen."

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