Mit Einfhrung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert, sowie die Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempf„nger angepasst werden. Die Errichtung von Pflegesttzpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale Beratungsstellen fr alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen geschaffen werden, wie z.B. zu Pflegebedrftigkeit, wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen Fragestellungen klare Helferstrukturen existieren, wird mit dem Angebot einer klar strukturierten Versorgungslandschaft fr pflegerische Fragen ein bisher bestehendes Defizit der pflegerischen Versorgung behoben. Mit der vorliegenden Master-These wurde der Versuch, das Evangelische Altenhilfezentrum Birstein theoretisch konzeptionell zum Pflegesttzpunkt weiterzuentwickeln, analysiert, um damit folgende Forschungsfrage zu beantworten: ?Kann ein privater Pflegesttzpunkt ein (qualitativ und konzeptionell) gleichwertiges Beratungsangebot wie ein offizieller (Pilot-)Pflegesttzpunkt erbringen, und damit eine Beratungsalternative besonders in strukturschwachen oder auáerhalb liegenden Gemeinden sein?? Daraus leitet sich folgende These ab: ?Die Weiterentwicklung von Altenpflegeeinrichtungen zu Pflegesttzpunkten ist eine (qualitativ und konzeptionell) gute Beratungsalternative zu offiziellen (Pilot-)Pflegesttzpunkten, wenn durch die Pflegekassen und Kommunen als Tr„ger der Pflegesttzpunkte in der betreffenden Region keine Errichtung von Pflegesttzpunkten vorgesehen ist.? Dabei werden die Anforderungen an einen Pflegesttzpunkt unter den Aspekten ?gesetzliche Grundlagen?, ?Pflegeberatung? und ?Case Management? fachlich fundiert und pflegewissenschaftlich untersucht und in einen nachvollziehbaren Kontext gebracht. Die Unterschiede, Zusammenh„nge und Verbindungen zwischen den õ7a SGBXI Pflegeberatung und õ92c Pflegesttzpunkte werden anschaulich erl„utert. Der erstmals in der Pflegeversicherung genannte Anspruch des Case Managements wird charakterisiert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt naturgem„á auf der Konzeptentwicklung und -darstellung. Die Voraussetzungen (strukturell, organisatorisch und personell) fr einen Pflegesttzpunkt werden ebenso beleuchtet wie der unterschiedliche Beratungsbedarf hinsichtlich des Beratungsumfangs und der Zielgruppen. Es werden l„nderspezifische Unterschiede in der Ausgestaltung der Pflegesttzpunkte aufgefhrt sowie abschlieáend die St„rken und Schw„chen des Konzepts diskutiert.