Rechtliche Bedingungen der barrierefreien Informationstechnik und Diversity Management

· GRIN Verlag
El. knyga
31
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1.0, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sprache: Deutsch, Abstract: Im folgenden Text wird die Frage verfolgt, ob sich die rechtlichen Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik für Menschen mit Behinderung positiv auf den Ansatz des Diversity Managements auswirken (können). Dies beinhaltet zwangsläufig ein Bündel weiterer Fragen, u.a. was unter Barrierefreiheit eigentlich zu verstehen ist, welche rechtlichen Vorgaben es überhaupt gibt, wie diese zusammenhängen und welche Möglichkeiten oder Problematiken sich daraus ergeben. Diese Fragen sind nicht nur für Menschen mit Behinderung selbst von Belang, sondern auch für Organisationen, die Diversity Management als Konzept einführen wollen oder bereits integriert haben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentliche Organisation handelt. Wegen der Komplexität des Themas, sowohl was den rechtlichen wie auch technischen Bereich angeht, erscheint es unumgänglich zu sein, in den folgenden Erörterungen Schwerpunkte hinsichtlich der Betrachtungsweise zu setzen. Aus diesem Grund wird versucht, die rechtlichen Betrachtungen stets mit dem Diversity Management sowie mit Menschen mit Behinderung in Bezug zu setzen und auch aus dieser Sichtweise heraus die thematische Leitlinie zu führen; die Perspektive ist dabei jene aus Unternehmens- oder Leitungssicht. Die weiteren Ausführungen zur Barrierefreiheit beziehen sich auf Systeme der Informationsund Kommunikationstechnologie (IKT) und hier speziell auf alle Formen der Computertechnologie sowohl hard- als auch softwareseitig, nicht jedoch auf den Bau-, Nahverkehrs- oder andere Bereiche, auf die sich ebenfalls gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit beziehen. Abschließend bleibt anzumerken, daß der folgende Text auch als sozialinformatischer Beitrag der Klientenzentrierten Sozialinformatik verstanden werden soll, da Barrierefreiheit untrennbar mit Teilhabesicherung verbunden ist, somit einen elementaren Bestandteil Sozialer Arbeit und über die informationstechnologischen Akzente auch ein sozialinformatisches Tätigkeitsfeld darstellt.

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