Aufgewertet wird andererseits die Bedeutung der kanzleisprachlichen Schrifttradition. Die Untersuchung des soziolinguistischen Hintergrundes der analysierten Protokolltexte liefert wertvolle Hinweise zum Fortbestehen dieser weithin für das siebzehnte Jahrhundert totgesagten Kanzleitradition. Zusätzlich werden die Arbeitsbedingungen städtischer Kanzlisten beleuchtet, insbesondere ihre Qualifikation und ihr Status, die in der Praxis nicht ohne Auswirkungen auf die Sprachwahl blieben. Die pragmatische Untersuchung der Protokolltexte selbst liefert anhand der Hamburger Kaufmannschaft ein anschauliches Beispiel für den gezielten Einsatz geltungshoher und -weiter Sprache als Machtinstrument.
Maria B. Lange, University of Bristol, England.