Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band VI ist der Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gewidmet und behandelt Themen wie das privatrechtliche Handeln der Verwaltung, die Privatisierung und (Re-)Etatisierung von Verwaltungsaufgaben, die wechselseitigen Einwirkungen von Verwaltungs- und Privatrecht und die Mitwirkung Privater an der Gemeinwohlverwirklichung zB im Rahmen von Public-Private-Partnerships. Als zentrale Referenzgebiete dienen u.a. das Baurecht, das Subventions- und Vergaberecht, das Klimaschutzrecht sowie das Pandemie(folgen)recht.