Anlegerschutz zwischen Bankbedingungen und Rechtsnormen

· Duncker & Humblot
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Carmen Buxbaum untersucht die Entstehung und Wirkungsgeschichte des Depotgesetzes von 1896. Auf der Grundlage bislang unveröffentlichten Archivmaterials wird die Ausarbeitung des Gesetzes in der preußischen Regierung und auf Reichsebene verfolgt und dargestellt, wie sich der oft mühselige Gang der Arbeiten innerhalb der Ministerialbürokratie mit den sich widerstreitenden Interessen von Banken, Regierung und anlegendem Publikum auf das materielle Recht auswirkte. Das erklärte Ziel des Gesetzes, nämlich die Erziehung des betroffenen Publikums zur Selbsthilfe vor anlegerschädigenden Praktiken, entsprach dem sozialreformerischen Programm des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe über die erziehende Tätigkeit des Staates und war gleichzeitig ein Versuch, die Vertrags- und Gewerbefreiheit der Banken mit dem Anlegerschutz zu vereinigen. -- Im zweiten Teil geht es um die Wirkungsgeschichte des Depotgesetzes bis zur Novellierung 1937. Es wird gezeigt, wie Veränderungen in Recht und Wirtschaft einander bedingen und sich dies auf den Anlegerschutz auswirkte. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, wie die Bankpraxis auf das neue Gesetz reagierte und wie das Reichsgericht angesichts der Handhabung des Gesetzes in der Bankpraxis die anlegerschützende Funktion des Gesetzes sicherstellte. Die Einführung des Effektengiroverkehrs verbunden mit der Sammelverwahrung von Wertpapieren durch die Berliner Platzbanken 1925 gewährt auf der Grundlage unveröffentlichten Archivmaterials einen Einblick in die interne Tätigkeit und intensive Öffentlichkeitsarbeit der Stempelvereinigung

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